Allgemeine Geschäftsbedingungen


der W4 Werbeagentur für das World Wide Web GmbH (i.f. W4 genannt)

§1 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der W4 kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrages durch W4 zustande. W4 kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung, bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen. W4 erhebt für Änderungen bereits bestehender Benutzerkonten, soweit deren Umfang zwei Arbeitsvorgänge pro Monat nicht übersteigt, keine Gebühren. Jede darüber hinausgehende Änderung kann mit einer Bearbeitungsgebühr belegt werden.

§ 2 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, sowie aus den bezugnehmenden Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Sie kann ebenfalls gegen einen Unkostenbeitrag angefordert, bzw. auf elektronischen Weg abgerufen werden. W4 behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. W4 ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt § 10. Soweit W4 kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 3 Kündigung des Vertrages
Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen kündbar. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigungsfrist bei Privatkunden beträgt 4 Wochen zum nächsten Monatsende und muß W4 mindestens vier Wochen im voraus schriftlich vorliegen. Bei Geschäftskunden verlängert sich diese Frist um weitere 4 Wochen. Die Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen zum nächsten Monatsende. Bei Mißbrauch der Leistungen durch den Vertragsnehmer, ist es W4 vorbehalten, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die gewerbliche Nutzung eines Privatkunden-vertrages, bzw. die Nutzung eines Einzelplatzzuganges durch mehrere Nutzer.

§ 4 Pflichten des Nutzers
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Dienste und Leistungen von W4 sachgerecht zu nutzen. Zudem ist er verpflichtet, die vereinbarten Entgelte, entsprechend der jeweils gültigen Tarifliste, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste, bzw. zurück-gereichte Lastschrift, hat der Kunde die entstandenen Kosten zu erstatten. Ferner ist es W4 unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen. W4 ist die Instal-lation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn das für die Nutzung der W4-Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden. W4 ist mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den W4-Diensten verwendet wird; dafür zu sorgen, daß die Netzinfrastruktur, oder Teile davon, nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden; die Zugriffs-möglichkeit auf die W4- Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten von W4 erfor-derlich sein sollten; den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; W4 erkenn-bare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmel-dung); im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihren Ursachen W4 zu ermöglichen, oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen; nach Abgabe einer Störungsmeldung W4 durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen, innerhalb eines Monats, zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag. Jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Ver-einen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaf-ten, das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen bei W4 geführt wird, anzuzeigen. Verstößt der Kunde gegen die Abs. 1 Lit. b), e) und f) genannten Pflichten, ist W4 sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhal-tung einer Frist zu kündigen. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann W4 im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerord-nung berechtigen W4, nach erfolgloser Abmahnung, das Vertrags-verhältnis fristlos zu kündigen.

§ 5 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung, sind sowohl gegenüber W4 sowie im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. W4 haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG eingetreten, gelten die im Verhältnis der Deutschen Telekom und W4 anwendbaren Bestimmung für die Haftung, W4 gegenüber ihren Kunden entsprechend. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von W4-Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch W4 nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 1.000,00 DM beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von W4 gelieferter oder installiert Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 1.000 DM beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die W4 und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der W4-Dienste entstehen, oder daß der Kunde seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.

§ 7 Software-/Warenlieferungen
Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von W4 auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, indem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung von W4. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch W4 durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von einem Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer von W4 entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareent-wicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeits-rechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, W4 unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von W4 keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen und W4 auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung W4 eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat die W4 das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen: den Vertragsge-genstand so zu ändern, daß der Kunde keine Schutzrechte mehr verletzt, dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen, den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegen-stand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist, den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegen-stände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von W4 gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch W4, ist diese gesondert abzugelten. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die, den Transport ausführende, Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von W4 verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden W4 unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. W4 ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

§ 8 Zahlungsbedingungen
Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrs-gebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Sofern der Kunde nicht am Lastschrift-verfahren teilnimmt, muß der Rechnunsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von W4. Die Verpfändung oder Sicherungs-übereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für W4 als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum von W4 durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf W4 übergehen. Behauptet der Kunde, daß berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.

§ 9 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist W4 berechtigt, die Leistungen ohne weitere Ankündigungen einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist W4 außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen, in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen, es sei denn, daß W4 eine höhere Zinsenlast nachweist. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahl-ung der Entgelte, bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann W4 das Ver-tragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ferner behält sich W4 bis zum endgültigen Zahlungseingang ein ausdrückliches Zurückbe-haltungsrecht für Soft- und/oder Hardware vor, die in den Räumen der W4 eventuell untergebracht ist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt W4 vorbehalten.

§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltrecht
Rückvergütung gegen Ansprüche von W4, kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die W4 die Leistung wesentlich erschweren oder unmög-lich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der W4 oder deren Unterlieferanten, Unter-auftragnehmern bzw. bei den von W4 autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten, hat W4 auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen W4, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Belieferung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert eine Behin-derung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berech-tigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige Leistungen (Kontingente) zurück-gehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündi-gungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die W4-Infra-struktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeich-neten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesent-lich erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner, der in der Auftrags-bestätigung verzeichneten Dienste, unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten, wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von W4 liegenden Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn W4 oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 11 Nutzung durch Dritte
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste von W4 durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch W4 gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutz-ungsmöglichkeiten von W4, durch befugte oder unbefugte Nutzung durch Dritte.

§ 12 Kundendienst
W4 wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 10:00 bis 17:00 Uhr). Zu diesem Zweck unterhält die W4 eine Hotline, die in der Regel zu den in Abs. 1 genannten Zeiten telefonisch oder per Email (problems@w-4.de) erreicht werden kann.

§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der W4 unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich. Der Vertrags-partner wird hiermit gemäß g33 Abs. 1 des Bundesdaten-schutzgesetzes, sowie g4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß W4 seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich W4 Dritte zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die W4 berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. W4 steht dafür ein, daß alle Personen, die von W4 mit der Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen datenschutz-rechtlichen Vorschriften, einschließlich der W4-Datenschutzrichtlinie in Ihrer jeweils gültigen Fassung, kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritte mittels der Dienste durch W4, bestimmte Informationen für sich oder einen Dritten zu verschaffen. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über einen Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit W4 Werbeagentur für das World Wide Web GmbH, ist Ravensburg.

§ 15 Schlußbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit W4. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdr0cklich vereinbart werden. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von W4, bzw. der Dienste durch W4, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.

Stand:1. November 2001